Kosten für Einzelcoaching & Psychotherapie
Als Coach bin ich ausschließlich für Selbstzahler:innen tätig, als Heilpraktikerin für Psychotherapie vorwiegend für Patient:innen mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler:innen.
Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen von den Patient:innen übernommen werden.
Der Stundensatz beträgt €120,- (für eine Zeitstunde von 60 Minuten)
Er ist kalkuliert in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten, GOP 870.
Die Sitzungen können je nach Intensität und Inhalt unterschiedlich lang ausfallen, und werden in den tatsächlich verbrauchten Zeitmodulen abgerechnet
(Halbstundensatz 60€, Viertelstundensatz 30€).
Jede Sitzung beinhaltet ohne Extra-Berechnung bis zu 30 Minuten Vor- und Nachbereitung.
Um eine „Störung“ endgültig zu beheben, werden im Durchschnitt nicht mehr als 6 bis 11 Zeitstunden benötigt.
Auch das Coaching unterliegt der üblichen therapeutischen Schweigepflicht.
25% Skonto für Menschen bis 25 Jahre , Studierende und Leistungsempfänger:innen nach dem SGB II und SGB.
Es besteht die Möglichkeit, Kosten, die Ihnen durch ein Coaching oder durch eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin entstehen, steuerlich geltend zu machen. Bitte fragen Sie dazu Ihre:n Steuerberater:in oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nur selten möglich.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeut:innen im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu einem Jahr Wartezeit!). Dieses sollte mit der gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall vorher geklärt sein.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob Sie eine Wartezeit überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für die psychotherapeutische Heilpraktikerin übernimmt.
Sollten die Behandlungskosten nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen.
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob auf Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll,
- Wenn Sie keinen konsularischen Bericht von Ihrem Hausarzt beantragen wollen.
- Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
- Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
- Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.
- Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.